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Stand: 01.01.2023
1. Wir schließen Verträge nur zu den nachstehenden Bedingungen ab. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkannt haben, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Diese AGB gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn ihrer Geltung nicht nochmals ausdrücklich zugestimmt wird.
3. Die Schriftform im Sinne dieser Bedingungen wird durch E-Mails und Telefaxe gewahrt.
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unser Angebot gilt auch ohne schriftliche Bestätigung des Kunden durch Annahme der Lieferung/Leistung als angenommen.
2. Zu unseren Angeboten gehörende Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sowie Angaben in Prospekten sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Leistungsdaten und sonstige Eigenschaften sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Dokumente können ohne unsere Zustimmung wird nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Kostenvoranschläge sind von dem Kunden zu vergüten.
1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten oder sonst mit dem Kunden vereinbarten Termine. Die Einhaltung dieser Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Kunden zu liefernden Unterlagen und die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die gebrauchsfertige Sendung innerhalb dieser Frist abgesandt oder empfangen wird. Bei Verzögerung der Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gilt die Frist als eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Frist die Fertigstellung oder Versandbereitschaft gemeldet wird.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.
4. Können wir unsere Verpflichtungen nicht erfüllen aufgrund unvorhergesehener außergewöhnlicher Umstände, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, seien sie in unserem Werk oder bei unseren Subunternehmern, Lieferanten, beispielsweise bei Betriebsstörungen, behördlichen Eingriffen, Verzögerungen in der Anlieferung notwendiger Rohstoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich ist. Wenn im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen eine
Lieferung oder Leistung unmöglich ist, werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit.
5. Die Lieferfrist verlängert sich auch im Falle von Streik oder Aussperrung angemessen. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit.
Verlängert sich in den vorgenannten Fällen die Lieferfrist um mehr als einen Monat, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Liegen die vorstehenden Umstände beim Kunden vor, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Auf die hier aufgeführten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab unserem Firmensitz in Halstenbek. Erhebliche Preis- und Lohnänderungen, die vier Monate nach Vertragsschluss eintreten, berechtigen uns, die Preise entsprechend anzupassen.
2. Die Zahlung hat bei Erhalt der Ware ohne Abzug in der vereinbarten Zahlungsform zu erfolgen. [CR1]
3. Bei Lieferungen ins Ausland gehen alle Zölle, Gebühren, Steuern, technische Prüfkosten etc., die außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland anfallen, zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für die Kosten einer etwaigen Beglaubigung von Ursprungszeugnissen, konsularischen Rechnungen etc.
4. Die Zahlung durch Wechsel und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Bei der Hereinnahme von Wechseln, die ins Ausland oder in Nachbarorte zu zahlen sind, haften wir nicht für die rechtzeitige Einreichung und Protesterhebung.
Diskontspesen werden ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages berechnet.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, insbesondere wenn er Schecks und Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir die Schecks und Wechsel angenommen haben. Außerdem sind wir dann berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.
5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, können wir die uns obliegende Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist setzen, Lieferung oder Sicherheitsleistungen zu bezahlen.
Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unseren sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf den Spediteur über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde oder seine Zwischenhändler verursachen, geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden über.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, künftigen Forderungen sowie bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum.
2. Zahlt der Kunde mit Scheck und stellen wir ihm hierfür einen Refinanzierungswechsel aus, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst dann, wenn wir aus dem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
3. Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere die Zahlungsforderung gegen seine Abnehmer, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Schuldnern die Abtretung auf unser Verlangen hin anzuzeigen. Die Forderungen und Namen der Schuldner des Kunden sind uns mitzuteilen.
4. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus Weiterveräußerung geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug oder wenn uns Umstände bekannt werden, die nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, sind wir zum Widerruf der Einziehungsbefugnis berechtigt.
5. Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Netto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Netto-Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.
6. Die Eigentumsübertragung von in unserem Eigentum stehenden Waren ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Kunde auf unser Eigentum an der Ware hinweisen und uns unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls benachrichtigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferte Ware heraus zu verlangen.
7. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Übertragung oder Freigabe der von uns gewählten Sicherheiten verpflichtet.
1. Wir treten hiermit unsere Ansprüche gegen Drittlieferanten wesentlicher Produkte an den Kunden ab. Der Kunde kann uns für diese Mängel nur in Anspruch nehmen, wenn vorangegangene rechtliche Schritte gegen Drittlieferanten erfolglos geblieben sind. Hat der Drittanbieter seinen Sitz im Ausland, genügt die vorherige außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns über Ansprüche gegen unseren Lieferanten zu informieren und uns auf Verlangen über die Verhandlungen auf dem Laufenden zu halten.
2. Der Kunde hat uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist von mindestens 14 Tagen berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern die Vertragswidrigkeit nicht nur geringfügig ist. Darüber hinaus kann er Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz haben.
Das Recht des Kunden zur Selbstvornahme gemäß § 637 BGB bleibt unberührt.
Der Anspruch auf Nacherfüllung wird für jeden Mangel gesondert ausgelöst.
Bei unerheblichen Mängeln steht dem Kunden kein Recht zur Minderung zu.
4. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er den Liefergegenstand an uns zurückzusenden und – unbeschadet weitergehender Ansprüche – ein angemessenes Entgelt von mindestens 20 % des Nettokaufpreises zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer für die Zeit der Inanspruchnahme zu zahlen.
5. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in § 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, nämlich für Bauwerke und Sachen für Bauwerke, Rückgriffsansprüche und Baumängel.
6. Der Kunde trägt die Kosten einer unberechtigten Rücksendung.
1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Unsere Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit wir für Folgeschäden haften, ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt, die nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.
3. Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder durch uns verursachte Körper- oder Personenschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen bleiben unberührt.
4. Die Verjährungsverkürzung nach Ziffer 4 gilt nicht, wenn uns grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder uns ein Körper- oder Gesundheitsschaden zur Last fällt oder der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen das Leben verlieren.
5. Wir tragen die Beweislast für die Tatsachen, die die Haftungsbeschränkung oder den Haftungsausschluss begründen.
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Halstenbek.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch in der Wahl der für den Standort des Kunden zuständigen Stelle frei, das Gericht anrufen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des CISG vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten zu speichern, zu übertragen, zu ändern und zu löschen. Der Kunde wird hiermit gemäß § 26 BDSG informiert.
1. Wir weisen darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen korrekt funktioniert. Wir schulden daher nur Software, die im Sinne von Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, haften wir nicht für Standardsoftware, die den betrieblichen Anforderungen des Kunden entspricht.
3. Darüber hinaus sind wir nicht verantwortlich für die Berechnungszeiten einzelner Programmstarts, da die Leistungsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage des Kunden und der Grad der Nutzung entscheidend sind.
4. Soweit wir Programme anderer Hersteller bereitstellen, beschränkt sich unsere Haftung auf Fehler bei der Auswahl der Programmanbieter.
1. Der Umfang der Softwarebestellung ergibt sich aus einer gemeinsam erarbeiteten Spezifikation oder aus unserer Auftragsbestätigung.
2. Wir bemühen uns, den Kunden pünktlich zu bedienen. Alle angegebenen Lieferzeiten sind ungefähre Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, mit dem brauchbaren Teil der bestellten Software zu arbeiten.
3. Der Kunde ist verpflichtet, einzelne Programme innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferdatum zu testen.
4. Das Programm gilt als abgenommen, wenn der Kunde es ganz oder in wesentlichen Teilen nutzt, spätestens vier Wochen nach Lieferung.
5. Der Kunde hat uns auftretende Mängel in der Mängelanzeige festzuhalten. Geben Sie die Zeit und den Kontext an, in dem die Fehler aufgetreten sind. Wir geben eine angemessene Zeit, um das Problem zu lösen. Nach Feststellung eines Fehlers werden wir diesen innerhalb angemessener Frist beheben. Dauern Fehlersuche und -beseitigung länger, sind wir berechtigt, dem Kunden eine sinnvolle Zwischenlösung anzubieten.
6. Die von uns erstellte Software gilt zwischen den Vertragsparteien als schutzwürdig und schutzfähig. Die Programme sind nur für die Verwendung beim Kunden bestimmt. Das Kopieren zu anderen Zwecken oder das Überlassen des Programms an Dritte zu diesem oder einem anderen Zweck ist nicht gestattet und zieht eine Schadensersatzpflicht des Kunden nach sich.
Bei Programmüberlassung verfällt der zwischen uns und dem Kunden vereinbarte Preis als Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe wird nicht auf Schadensersatzansprüche angerechnet.
7. Der Kunde verpflichtet sich, täglich Datensicherungen auf mindestens fünf regelmäßig genutzten Datenträgern zu erstellen.
Weitere Informationen zu all Ihren Fragen zur Datensicherung erhalten Sie bei uns. Wir haften nicht für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Sicherung Ihrer Daten hätten vermieden werden können.
8. Ergänzend gilt Teil A unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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